Gehörschutz: Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam verantwortlich
Nach europäischem Recht ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, seinen Arbeitnehmern ab einem Schallpegel von 80 dB adäquaten Gehörschutz zu bieten.
Die Berufsgenossenschaften nehmen das Thema Gehörschutz sehr ernst. Warum sollten Arbeitnehmer also unnötige Risiken in Kauf nehmen? Das muss nicht sein, denn für jeden gibt es den passenden Gehörschutz.
Die Berufsgenossenschaften nehmen das Thema Gehörschutz sehr ernst. Warum sollten Arbeitnehmer also unnötige Risiken in Kauf nehmen? Das muss nicht sein, denn für jeden gibt es den passenden Gehörschutz.
Alpine Gehörschutz: ein Begriff in dem professionellen Markt
Die Firma Alpine Nederland B.V. gehört zu den größten europäischen Herstellern von Gehörschutz- und anverwandten Produkten und ist eines der wichtigsten Dienstleistungsunternehmen auf diesem Gebiet. Alpine entwickelt, produziert und verkauft Gehörschutz- und anverwandte Produkte und bietet alle damit verbundenen Dienstleistungen an.
Neben dem eigenen Verkaufs- und Kundendienst verfügt Alpine im In- und Ausland über ein umfassendes Händler- und Vertreternetz. Die hohe Qualität des Angebots wird von Alpine durch regelmäßige Trainingskurse für Händler und Vertreter sowie umfassende Produktinformationen gesichert.
Neben dem eigenen Verkaufs- und Kundendienst verfügt Alpine im In- und Ausland über ein umfassendes Händler- und Vertreternetz. Die hohe Qualität des Angebots wird von Alpine durch regelmäßige Trainingskurse für Händler und Vertreter sowie umfassende Produktinformationen gesichert.





